Ehe für keinen – Meine Liebe gehört mir!

Präambel:

Die Bindungen zwischen Menschen sind so individuell wie die Menschen die sie leben. Ein gesetzlicher Rahmen verhöhnt zwangsweise die Schönheit, Individualität und Intensität durch die stumpfe Trivialisierung mittels einer widernatürlichen Bürokratie. Wir fordern die geringstmögliche Einmischung des Staates in das Privatleben seiner Bürger und die Einmischung in die Beziehungen seiner Bürger ist definitiv nicht nötig. Mit der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe wurde ein großer Schritt in Richtung der bürgerlichen Freiheiten getan.

Die standesamtliche Heirat soll abgeschafft werden. Unberührt von dieser Forderung bleiben etwaige vertragliche privatrechtliche Vereinbarungen welche Erbfolge, Patientenverfügung, gemeinsame Finanzen und vieles mehr regeln. Bestehende standesamtliche Ehen werden im Zuge des Bestandsschutzes erhalten, können aber auf Wunsch in eine vertragliche, den Status quo sichernde, Vereinbarung umgewandelt werden.

Begründung:

Wieso überhaupt Ehe?

Wir sind uns bewusst, dass die Ehe zum Menschen gehört. Gesellschaftlich geregelte Bindungen zwischen Menschen werden seit jeher gelebt und Kulturen übergreifend praktiziert. Das befürworten wir, im privaten, wo es doch nur das Private sein kann, dass dieser Bindung Bedeutung gibt.
Der individuellen Schönheit dieser Bindungen sind wir nicht verschlossen und freuen uns über jedes private Glück auf dem Erdenrund. Nun hat unsere Gesellschaft einen Zustand der Freiheit erreicht die sich auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaftsmodellen offen gegenüber zeigt. Das befürworten wir.

Ist jetzt also alles Friede Freude Eierkuchen?
Nein.

Die Ehe zwingt Menschen in Abhängigkeit.
Einwandernde Kinderehen sind auf dem Vormarsch.
So sehr gekämpft werden musste, auch von uns Liberalen, gleichgeschlechtliche Bindungen vom Staat nicht mehr als minderwertig verurteilen zu lassen, so gibt es immer noch Bindungsformen welche vom Staat keine Beachtung finden.
Die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen war die Behandlung eines Symptoms welchem eigentlich eine systematische Krankheit zu Grunde liegt. Die Ehe. Kann der Staat das also Leisten? Für jedes Lebensmodell ein Paragraph? Und möchten wir das? Die Kosten der Bürokratie sind real. Noch immer werden diverse Lebensmodelle benachteiligt. Das Ehegattensplitting zwingt Frauen konsequent in Abhängigkeit.

Die Freiheit – auch die Freiheit zu Lieben – ist ein Selbstzweck. Und es kann keinem liberalem Geist Ernst damit sein, die Freiheit der Bindung und Verbindung dem Kollektiv zu überlassen.

Weitere Beschlüsse

09.08.2023

Test Beschluss

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