Ein minimalinvasives Ende der Abofalle

Seit jeher erzeugen Abo-Modelle Unmut beim Verbraucher und senken den Ruf der freien Wirtschaft durch unnötig komplizierte Verwaltungsprozesse herab. Dies ist ein Fall für eine Minimalinvasive Liberale Regulierung mit großem Effekt, darum möge der Landeskongress der Jungen Liberalen Hessen möge beschließen, dass:

Bei dem Abschluss von allen Abos und Testphasen (Beispielsweise bei Handy oder Fitnessstudio Verträgen), soll bei Abschluss des Vertrages dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden den Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (damit ist die Laufzeit des laufenden Vertrages und nicht die Zeit gemeint, in der man vom Vertrag zurücktreten kann) zu kündigen. Außerdem werden die Anbieter verpflichtet auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

 

Begründung:

Durch die derzeitige Gesetzeslage ist es im Interesse der Anbieter ihren Kunden günstige Konditionen während der Mindestvertragslaufzeit anzubieten, und anschließend Hindernisse für die Kündigung durch monatelange Kündigungsfristen und minutenlange Telefonschliefen zu schaffen, um durch die Unannehmlichkeit und unnötige Komplexität des Kündigungsprozessess ihre Kunden gegen ihr Interesse dazu zu bringen die Kündigung zu versäumen und so in eine Ungewollte Aboverlängerung zu fallen. Das hat nichts mit freiem Wettbewerb zu tun, sondern stellt schlicht einen Missbrauch des Vertragsrechts dar.

Weitere Beschlüsse

09.08.2023

Test Beschluss

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