Omis Pelz soll keine Straftat sein!

Die Jungen Liberalen Hessen fordern die Abschaffung des Besitzverbotes für geschützte Pelzarten (BNatSchG), welche nicht kommerziell erworben wurden, zum Beispiel im Rahmen einer Erbschaft. Die Nachweispflicht für deren Besitz wird damit obsolet.

Begründung:
Das Bundesnaturschutzgesetz beinhaltet sowohl ein Besitz- als auch ein Vermarktungsverbot für Pelze geschützter Tierarten. Darunter fallen beispielsweise Wildkatzen, wie der Schneeleopard. Das Vermarktungsverbot zum Schutz der Arten ist einleuchtend. Ein Besitzverbot hingegen ist nicht zielführend und kriminalisiert einen Jeden, welcher keine Kenntnis von diesem Gesetz hat. Das Besitzen oder Tragen, z.B. geerbter, Pelzmäntel gefährdet den aktuellen Artenbestand nicht und eine simple Entsorgung ist unvereinbar mit dem Nachhaltigkeitsgedanken. Nach aktueller Gesetzeslage besteht der Zwang, nach Besitzerlangung der geschützten Pelzart jene bei der Naturschutzbehörde anzuzeigen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein signifikanter Teil der Bürger Kenntnis dieser Pflicht besitzt, wodurch diese in die Kriminalität gedrängt werden. In (nicht klar definierten) Einzelfällen kann in der Naturschutzbehörde eine Besitzerlaubnis durch (nicht transparenten Kriterien folgende) Glaubhaftmachung erlangt werden. Das Besitzverbot ist demnach nicht den aktuellen Artenschutz fördernd, kriminalisiert Unwissende und beinhaltet intransparente Regelungen. Daher sollte es abgeschafft werden.

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09.08.2023

Test Beschluss

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