Stammzellenspende finanziell Vergüten

Modernste Medizin eröffnet die Möglichkeit immer mehr lebensbedrohliche Krankheiten mit einer Stammzellenspende zu heilen oder in Schach zu halten. Das Auffinden des lebensrettenden Spenders gestaltet sich in vielen Fällen jedoch als schwierig bis unmöglich. Diesem Problem könnte effektiv entgegengewirkt werden, wenn sich mehr Menschen für eine Stammzellenspende zur Verfügung stellen würden. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, den Krankenkassen zu erlauben, den Fall einer Spende finanziell zu vergüten. Finanzielle Zuwendungen für dauerhaft Einschränkungen nach sich ziehende Spenden (wie etwa Organspenden) sollen weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Begründung:

Im Falle einer Stammzellenspende erhält der Spender nur eine sehr geringe Aufwandsentschädigung.

Trotz des unermüdlichen und selbstlosen Einsatzes von Hilfsorganisationen, sind nur 5 Millionen Deutsche als Stammzellenspender registriert. Durch fehlende Anreize wären jedoch selbst im Falle eines Treffers nicht alle Spender bereit sich dieser zeitraubenden und eventuell schmerzhaften Prozedur zu unterziehen. Die Bereitschaft durch eine unentgeltliche Spende ein Leben zu retten ist sehr lobenswert, die Realität zeigt jedoch, dass dazu leider zu wenige Menschen bereit sind. Eine finanzielle Vergütung stellt somit einen starken Anreiz dar um sich registrieren zu lassen und die lebensrettende Spende durchführen zu lassen. Die Tatsache, dass aufgrund einer fehlenden Vergütung jährlich tausende Menschen sterben ist nicht zu tolerieren. Zusätzlich würden die Krankenkassen viel Geld für teure Therapien sparen, womit eine entsprechende Aufwandsentschädigung für den Spender und die Registrierungskosten eine lohnende Ausgabe wären.

Weitere Beschlüsse

09.08.2023

Test Beschluss

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