Steuerrevolution

Die Einkommenssteuer dient zwar zur Finanzierung der Staatsaufgaben, ist jedoch ein Hindernis beim Aufbau von privatem Vermögen. Um einer breiten Bevölkerungsschicht mehr Wohlstand zu ermöglichen, ist die Einkommenssteuer insbesondere auch für die unteren Einkommensklassen zu senken. Zur Gegenfinanzierung soll der Freibetrag der Erbschaftssteuer deutlich herabgesetzt werden. Um eine Umgehung zu vermeiden sollen die Freibeträge der Schenkungssteuer entsprechend angepasst werden. Zudem soll es weiterhin eine Verschonungsregelung für die Erbschaft von Mittelstands- und Kleinunternehmen geben, um Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

Begründung:

Das Konzept der Erbschaft ist ein historisches Relikt. Es stammt aus einer Zeit, in der es zu Lebzeiten kaum möglich war, Vermögen aufzubauen. Stattdessen wurde der Familienbesitz, teils auch zum Schutz vor Zerschlagung, meist nur an ein Kind vererbt. Schon seit dem 20. Jahrhundert ist es aber breiten Bevölkerungsschichten möglich, Vermögen aufzubauen, ein Haus zu errichten und dieses noch zu Lebzeiten zu finanzieren. Auf diese Strukturelle Änderung soll modern reagiert werden. Der Steuerfreibetrag für Ehegatten liegt derzeit bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 €, und für nichtverwandte Erben bei 20.000 € (nicht abschließend). Wer mit der jetzigen Regelung im Alter von 55 Jahren von den Eltern ein Grundstück im Wert von 200.000 Euro erbt, hat das Glück keine Steuern zu zahlen. Nach dem neuen Konzept müsste er das Erbe zwar versteuern. Der Höhe der Erbschaftsteuerbelastung soll jedoch eine Steuerbegünstigung zu Erwerbszeiten entgegenstehen, welche sich im Idealfall ausgleicht. Der Unterschied ist nur, dass schon im Alter von 30 Jahren begonnen werden kann, dieses Vermögen aufzubauen. Und niemand auf den Eintritt des Erbfalls zu warten braucht.

Weitere Beschlüsse

09.08.2023

Test Beschluss

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