Wir fordern, im Falle einer notwendigen Räumung eine Anpassung des Mietrechts in folgender Form. Privaten Vermietern muss die Chance gegeben werden, bei auftretenden Schwierigkeiten mit den Mietern im Sinne ihres Eigentums zu handeln. Zudem müssen die entstehenden Kosten, bei einem unsachgemäßen Umgang mit dem gemieteten Wohnraum seitens der Mieter, von dem Vermieter getragen werden. Es muss weiterhin möglich bleiben eine hilfsweise ordentliche Kündigung, im Zuge einer fristlosen Kündigung auszusprechen, um dennoch das Mietverhältnis kündigen zu können. Darüber hinaus fordern wir sämtliche Enteignungsgrundlagen aus dem Grundgesetz zu entfernen. Zusätzlich fordern wir den Staat auf, sämtliche unbegründet unbebaute Grundstücke, die sich in seinem Besitz befinden, zu privatisieren.
Begründung:
Die derzeitige Wohnsituation in den Städten führt immer wieder zu der Debatte wie man möglichst schnell genügend Wohnraum schaffen kann. Doch statt Eigentum zu entwenden, muss man dafür sorgen, dass sich private Vermietung wieder lohnt. Ein vernünftiger Vermieterschutz ist daher essenziell. Privaten Vermietern muss die Chance gegeben werden, bei auftretenden Schwierigkeiten mit den Mietern im Sinne ihres Eigentums zu handeln.
Diese Gegebenheiten sind nicht förderlich für private Vermietung, welche aber dringend notwendig ist. Immer mehr Wohnungen stehen leer da private Vermieter keinen Anreiz mehr haben diese zu vermieten. Diese Anreize müssen wieder geschaffen werden. Durch Enteignung wird keine einzige neue Wohnung entstehen.