Pressemitteilung zum Alkoholverbot am Kirchenplatz

Immer noch prüft die Stadt Gießen, die schon länger geforderte Alkoholverbotszone im Umfeld des Marktplatzes durchzusetzen. Denn obwohl Ordnungsamt und Polizei den Platz genau im Auge behalten, nehmen die Beschwerden aus der Bevölkerung nicht ab. Dabei existiert in Gießen seit 2002 eine Gefahrenabwehrordnung, welche Sicherheitskräften die Möglichkeit gibt, Platzverweise und Aufenthaltsverbote für Störenfriede auszusprechen. Daher bleibt unklar wieso das Ordnungsamt keine Platzverweise anordnet, wenn es bei den Beschwerden doch immer um die gleichen Personen geht? Der JuLis Kreisvorsitzender Christian Kraus dazu: „Eine konsequente Anwendung der geltenden Rechtslage, welche mit der notwendigen personellen Strukturveränderung einhergeht würde die Probleme am Kirchplatz sicher lösen“. Wieso nun friedliche Alkoholkonsumenten unter Generalverdacht stellen? Ein Feierabendbier ist nicht gleichzusetzen mit Pöbeleien und Randale, auch wenn der Aggressor zufällig auch alkoholisiert ist. Wir als Junge Liberale verteidigen persönliche Freiheiten, solange sie nicht die Freiheit anderer einschränken, und ich sehe nicht wie Trinken in der Innenstadt andere in ihrer Freiheit einschränkt. Glücklicherweise herrscht eine hoch restriktive Rechtsprechung beim Thema Alkoholverbotszonen, was die Erfolgsaussichten des Gießener Vorstoßes minimiert. Die Realitätsferne dieses Vorschlags, hat auch der Versuch gezeigt 2014 in Frankfurt eine Alkoholverbotszone einzurichten, was dann vom Kasseler Verwaltungsgerichtshof, als unzulässig erklärt wurde. Es wäre schon erstaunlich wenn unsere Oberbürgermeisterin bessere Gründe für solch ein Tabu hätte, als sie in den Brennpunkten Frankfurts zu finden sind.